Die aktuelle Nationalhymne Bulgariens „Mila Rodino“ („Liebe Heimat“) stammt ursprünglich aus der Zeit des Serbisch-Bulgarischen Krieges von 1885. Sowohl der Text als auch die Melodie wurden von Tswetan Tswetkow Radoslawow komponiert. Seit dem Jahr 1964 ist sie als Nationalhymne Bulgariens in Gebrauch.
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Kleiner historischer Abriss Bulgariens
Etliche archäologische Funde belegen erste Besiedlungsansätze im heutigen Staatsgebiet seit der Steinzeit. Der eigentliche Ursprung des Staates Bulgarien datiert in das 7. Jahrhundert n. Chr., in dem sich zuerst das Großbulgarische Reich bildete, welches wiederum in die Gründung des Ersten Bulgarischen Reiches im Jahr 679 mündete.
Im 14. Jahrhundert erfolgte die osmanische Eroberung und Besetzung, die nahezu 500 Jahre anhielt. Im Jahr 1878, nach dem Russisch-Türkischen Krieg, brachte der Friedensschluss in San Stefano die endgültige Befreiung von den Osmanen und legte somit den ersten Grundstein zur Bildung des heutigen Staates.
Der Berliner Vertrag im selben Jahr sah zunächst zwei bulgarische Staaten vor, aber bereits im folgenden Jahr erfolgte die Zusammenlegung in einem Staatsgebilde. Nach dem Zweiten Weltkrieges, in dem Bulgarien mit dem Deutschen Reich verbündet war, gelangte Bulgarien in den Einflussbereich der Sowjetunion und wurde somit Mitglied des Warschauer Paktes. Dieses Bündnis hielt bis zum Ende des 20. Jahrhunderts und endete mit dem Zerfall der Sowjetmacht.
Im Jahr 2004 trat Bulgarien dem westlichen Bündnis der NATO bei. Die Aufnahme als Vollmitglied der Europäischen Union erfolgte schließlich im Jahr 2007.
Die Bevölkerung Bulgariens
Rund zwei Drittel der 7.385.400 Einwohner leben in den Städten Bulgariens. 83,9 Prozent gehören den christlichen Glaubensgemeinschaften an (sowohl bulgarisch-orthodox als auch römisch-katholisch und armenisch-apostolisch). Des Weiteren leben circa 12 Prozent Muslime und eine Minderheit von Sephardischen Juden im Land.
Laut der Verfassung wird das orthodoxe Christentum als eine „traditionelle Religion Bulgariens“ begriffen, aber dennoch wird sie nicht dem Einzelnen vorgeschrieben. Die Trennung von Staat und Religion wird allerdings verfassungsmäßig garantiert.