Die französische Nationalhymne, besser bekannt unter der Bezeichnung „Marseillaise“, wurde während einer Nacht im April 1792 komponiert und verfasst. Ursprünglich komponierte Claude Joseph Rouget de Lisle sie unter der Bezeichnung „Chant de guerre pour l’armée du Rhin“ („Kriegslied für die Rheinarmee“) für die stationierten französischen Truppen in Straßburg. Diese sollten gegen die österreichische Armee antreten, deren Regierung dem französischen Revolutionsrat den Krieg erklärt hatte.

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Plagiat – Ja oder Nein?

Die Bezeichnung „Marseillaise“ erhielt das Marschlied anlässlich des Einzuges von französischen Truppen in Paris. Ursprünglich stammten diese Truppenkontingente aus Marseille. Am 14. Juli 1795 wurde die Marseillaise dann offiziell zur neuen französischen Nationalhymne erklärt.

Die Urheberschaft Lisles als Schöpfer der Marseillaise wurde mehrmals in der Vergangenheit in Frage gestellt. So sollte die Melodie auf die Komposition des deutschen Organisten Holzmann zurückgehen oder auf einer anderen deutschen Quelle zurückzuführen sein. Diese Art von Polemiken tauchten bereits gegen Ende des 18. Jahrhunderts auf und wurden kontinuierlich im Laufe des 19. Jahrhunderts kolportiert Zu Letzt flammten dies Behauptungen nochmals um 1915 auf, aber seit 1922 gelten diese in überzeugende Weise als widerlegt.

Die Hymne der Französischen Revolution

Vor der Marseillaise existierten bereits andere französische Nationalhymnen. Vor 1790 war es die Königshymne „Marche de Henrie IV“. Nach dem Sturz der französischen Monarchie im Jahr 1789 wurden verschiedene Hymnen gespielt, die sich aber allesamt nicht durchsetzten konnten. Ab dem Jahr 1804 bis 1815 löste unter Napoleon die Hymne „Le Chant du Départ“ die Marseillaise kurzfristig als Nationalhymne ab.

Während der Zeit der Restauration um 1830 wurde sie gar komplett verboten. Erst mit der Errichtung der Dritten Republik (1871 bis 1940) erhielt die Marseillaise wieder den Status einer Nationalhymne. Als staatliches Symbol wurde sie erst in den Verfassungen der Vierten Republik (1946) und der Fünften Republik (1958) fest verankert.